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   OLG Zweibrücken, 05.01.2015 - 4 WLw 55/14   

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https://dejure.org/2015,266
OLG Zweibrücken, 05.01.2015 - 4 WLw 55/14 (https://dejure.org/2015,266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.2015 - 4 WLw 55/14 (https://dejure.org/2015,266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 4 WLw 55/14 (https://dejure.org/2015,266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 Nr 1 LPachtVG, § 4 Abs 2 LPachtVG, § 8 Abs 1 LPachtVG
    Aufhebung eines Landpachtvertrages: Unterlaufen des Vorkaufsrechts an dem Pachtgrundstück als Zweck des Pachtvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts des Siedlungsunternehmensgesclossenen langfristigen Pachtvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPachtVG § 4 Abs. 1 Nr. 1; LPachtVG § 8 Abs. 1
    Wirksamkeit eines zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts des Siedlungsunternehmensgesclossenen langfristigen Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2015 - 4 WLw 55/14
    Entsprechendes gilt für die Überlegung, dass die Vorkaufsberechtigte sich möglicherweise gegenüber der Pächterin auf die nach den Gesamtumständen seines Zustandekommens nicht fernliegende Nichtigkeit des Pachtvertrages wegen damit bezweckter Umgehung des Vorkaufsrechtes gemäß § 138 BGB berufen könnte (vgl. In diesem Zusammenhang etwa BGH NJW 1964, 540; BGH NJW 2013, 607, 611 Tz 33).
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.2015 - 4 WLw 55/14
    Entsprechendes gilt für die Überlegung, dass die Vorkaufsberechtigte sich möglicherweise gegenüber der Pächterin auf die nach den Gesamtumständen seines Zustandekommens nicht fernliegende Nichtigkeit des Pachtvertrages wegen damit bezweckter Umgehung des Vorkaufsrechtes gemäß § 138 BGB berufen könnte (vgl. In diesem Zusammenhang etwa BGH NJW 1964, 540; BGH NJW 2013, 607, 611 Tz 33).
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